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Heiß diskutiert: Die Bon-Pflicht

Jedem sein Kassenzettel ab 1.1.2020

 

Neues Jahr, neue Regulatorik. Am 1. Januar tritt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, auch als Kassengesetz bezeichnet, in Kraft.  Eine der drastischsten Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist die Bon-Pflicht.

 

Was das heißt? Alle Händler und Dienstleister müssen bei jedem Geschäftsvorgang einen Beleg ausgeben. Für jedes Croissant und jede Zimtschnecke beim Bäcker wird künftig der Kassenzettel gedruckt – ob vom Kunden gewollt oder nicht. Eine Alternative bietet der Versand per E-Mail.

 

Ob digital oder papierhaft – das muss ab dem 1. Januar jeder Beleg enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Datum der Ausstellung
  • Zeitpunkt des Vorgangbeginns und der Vorgangsbeendigung
  • Umfang der Leistung
  • Transaktionsnummer
  • Entgelt plus anfallender Steuerbetrag für die Leistung in einer Summe
  • Anzuwendender Steuersatz oder ggf. den Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls

 

Sollte einer der Daten auf Ihrem Beleg fehlen, so sollten Sie jetzt tätig werden – bringen Sie Ihre Kasse auf den neusten technischen Stand. Zeit bleibt Ihnen noch bis Ende September 2020 um Ihre Kasse mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten.

 

Sie wollen es sich einfach machen?

 

Gemeinsam mit unserem Partner REA Card haben wir schon jetzt eine Komplettlösung geschaffen, welches Kassensystem und Bezahlterminal umfasst. Für jede Branche finden wir nicht nur die passende Kassensoftware, sondern richten Ihnen die Kasse auch noch kostenlos ein.

 

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