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Den Weg frei machen: Payment bei E-Ladesäulen

Was die aktuelle Ladesäulenverordnung und Ziele der Bundesregierung bringen

Elektrofahrzeuge sind ein wichtiger Faktor für die Mobilitätswende und eine nachhaltige Zukunft. Umso wichtiger ist es, eine engmaschige und barrierefreie E-Ladeinfrastruktur zu schaffen. Doch genau dabei gab es bisher Stolpersteine: Aufgrund unterschiedlicher Bezahlsysteme an den Ladesäulen brauchten E-Fahrer oft mehrere betreiberabhängige Karten und verschiedene Smartphone-Apps, bei denen sie sich einzeln registrieren mussten. Stromtanken gestaltete sich so als Geduldsspiel – in mehr als 9 von 10 Fällen war das einfache Zahlen mit der eigenen Debit- oder Kreditkarte an E-Ladesäulen unmöglich.* Das soll sich ändern.

Bezahlung bei Ladestationen: Das sagt der Gesetzgeber

Mit der neuen Ladesäulenverordnung (LSV) hat der Bundesrat festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2023 offene Bezahlsysteme beim Stromtanken verbindlich sind (Update: Die Frist wurde bis zum 1. Juli 2024 verlängert). In der „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“ ist festgehalten, dass an neuen E-Ladesäulen mit Debit- und Kreditkarten bezahlt werden können muss. Damit wird auch gängiges Mobile Payment an Ladesäulen möglich – Apple Pay und Google Wallet haben nämlich dieselben technischen Voraussetzungen. Ein großer Schritt für die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von Ladesäulen.

 

Elektroautos: Die Ziele der Bundesregierung und EU

In Fahrt kommt der Ausbau der E-Mobilität auch durch die erklärten Ziele der Bundesregierung. Es wurde beschlossen:

 

Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Zum Vergleich: Im April 2022 waren es 687.200.

Bis 2030 sollen eine Million öffentliche Ladepunkte für Elektroautos in Deutschland vorhanden sein. Zum Vergleich: Im April 2022 waren es 52.458 Normalladepunkte und 8.968 Schnelladepunkte.

 

Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament haben zudem beschlossen, dass ab 2035 alle Neufahrzeuge klimaneutral sein müssen.

 

 

E-Ladestationen als Anziehungspunkt für Unternehmen

Die E-Mobilität kann also volle Fahrt aufnehmen. Haben Sie als Unternehmer:in einen Geschäftsstandort mit einem Kundenparkplatz, bietet das tolle Chancen: Mit einer eigenen E-Ladestation machen Sie ihren Standort noch attraktiver und können den Ausbau des E-Netzes aktiv unterstützen. VR Payment hilft Ihnen gerne dabei. Gemeinsam mit der DRWZ Mobile GmbH bieten wir schon seit vielen Jahren Ladelösungen mit einem offenen Bezahlsystem und treiben die Installation von Ladesäulen voran. Also: Mit voller Energie und #PaymentPower in eine nachhaltige Zukunft!

 

* Ergebnis einer Fallstudie von KANTAR im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. (IDZ)

Bildquelle: © VR Payment

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