Kartenterminal
Für Ihre E-Ladesäule

Seit dem 13. April 2024 ist die Kartenterminal-Pflicht für neue Ladesäulen in Kraft. Zum 1. Januar 2027 müssen auch bestehende Ladesäulen ab 50 kW mit Kartentermials ausgerüstet sein.

Wir unterstützen Sie bei der Nachrüstung. Informieren Sie sich unverbindlich.

Die Terminal-Pflicht ist da VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Die europäische Alternative Fuel Regulation

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation, kurz AFIR, regelt das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen: Kunden sollen nun bargeldlos und anbieterunabhängig bezahlen können.

Neue öffentliche Ladepunkte mit einer Leistung von 50 kW oder mehr brauchen seit dem 13. April 2024 ein Kartenterminal oder ein kontaktloses Bezahlsystem für Debit- oder Kreditkarten. Ladepunkte unter 50 kW-Leistung können alternativ mit einer Bezahlfunktion via QR-Code ausgestattet werden. Da Betrüger diese Codes nutzen, um Kontodaten auszuspähen, ist das wenig empfehlenswert. Bestehende Ladesäulen ab 50 kW müssen Sie als Betreiber bis zum 1. Januar 2027 nachrüsten.

Kundenfreundlicher aber für den Betreiber komplizierter

Mit der Terminalpflicht wird auch Mobile Payment an Ladesäulen möglich, denn Apple Pay und Google Wallet haben dieselben technischen Voraussetzungen. Ein großer Schritt für die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von Ladesäulen. Wir unterstützen Sie bei der Nachrüstung Ihrer E-Ladeinfrastruktur.

Kartenzahlung an der E-Ladestation VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Bezahlsäule oder integriertes Terminal

Egal, ob Sie eine oder mehrere E-Ladesäulen betreiben, wir haben die passende Lösung für Sie. Eine zentrale Bezahlsäule ist ideal für größere Ladeparks. Sie müssen nicht jede Ladesäule nachrüsten und sparen Anschaffungs- und Installationskosten und im Betrieb Wartungskosten. Bei einem oder wenigen Ladepunkten kann die Integration des Terminals innerhalb der Ladesäule die sinnvollere und kosteneffizientere Lösung sein.

Das bieten unsere Bezahllösungen für E-Ladestationen:

  • Barrierefreier Zahlungsvorgang entsprechend der Ladesäulenverordnung
  • Alle Zahlarten inklusive – auch mobiles und kontaktloses Bezahlen
  • Kundenfreundliche und leicht bedienbares Bezahlterminal
  • LSV-konformes Bezahlmodul

Interessiert? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

AFIR auf einen Blick VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Die wichtigsten Regelungen

Starke Partner

Wir sind Mitglied im Bundesverband eMobilität, kurz BEM, einem Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Forschenden und Anwender:innen aus dem Bereich der Elektromobilität. Er setzt sich auch dafür ein, die Ladeinfrastruktur zu standardisieren. Unser Beitrag: Das Bezahlen leicht zu machen – mit der Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten.

E-Mobilität und Payment

Warum ist gerade jetzt eine gute Zusammenarbeit von Ladesäulen­herstellern und Zahlungsdienstleistern wichtig? Warum ist E-Mobilität ein Kernthema der genossenschaftlichen Finanzgruppe? Antworten auf diese Frage gibt Thorsten Bonifer, Business Developer E-Mobilität bei VR Payment, in unserem #PaymentPower Podcast.

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#PaymentPower Magazin VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Neues aus der Welt des Bezahlens