Kartenterminal
Für Ihre E-Ladesäule

Spätestens zum 1. Juli 2024 tritt die Kartenterminal-Pflicht in Kraft. Rüsten Sie jetzt Ihre E-Ladesäulen nach.

Wir vermitteln die passenden Terminals für Einzel-Ladestationen und zentrale Bezahlterminals für mehrere Stationen. Informieren Sie sich unverbindlich.

Die Terminal-Pflicht kommt VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Die Novellierung der Ladesäulenverordnung

Mit der dritten Ladesäulenverordnung, kurz LSV, kommt zum 1. Juli 2024 die Kartenterminal-Pflicht. Ladepunkte, die ab Juli 2024 in Betrieb genommen werden, müssen mit einem Kartenlesegerät ausgestattet sein, um das Bezahlen mit Debit- oder Kreditkarte zu ermöglichen. Tritt auch die europäische Alternative Fuel Infrastructure Regulation, kurz AFIR, die zurzeit noch in Brüssel verhandelt wird, könnte auch eine Nachrüstpflicht kommen. Mehr dazu am Ende dieser Seite.

Kundenfreundlicher aber für den Betreiber komplizierter

Mit der Terminalpflicht wird auch Mobile Payment an Ladesäulen möglich, denn Apple Pay und Google Wallet haben dieselben technischen Voraussetzungen. Ein großer Schritt für die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von Ladesäulen. Wir unterstützen Sie bei der Nachrüstung Ihrer E-Ladeinfrastruktur.

Kartenzahlung an der E-Ladestation VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Bezahlsäule oder integriertes Terminal

Egal, ob Sie eine oder mehrere E-Ladesäulen betreiben, wir haben die passende Lösung für Sie. Eine zentrale Bezahlsäule ist ideal für größere Ladeparks. Sie müssen nicht jede Ladesäule nachrüsten und sparen Anschaffungs- und Installationskosten und im Betrieb Wartungskosten. Bei einem oder wenigen Ladepunkten kann die Integration des Terminals innerhalb der Ladesäule die sinnvollere und kosteneffizientere Lösung sein.

Das bieten unsere Bezahllösungen für E-Ladestationen:

  • Barrierefreier Zahlungsvorgang entsprechend der Ladesäulenverordnung
  • Alle Zahlarten inklusive – auch mobiles und kontaktloses Bezahlen
  • Kundenfreundliche und leicht bedienbares Bezahlterminal
  • LSV-konformes Bezahlmodul

Interessiert? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Die gesetzlichen Grundlagen VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
LSV und AFIR

Während die Ladesäulenverordnung ausschließlich deutsches Recht regelt, soll auf europäischer Ebene die Alternative Fuel Infrastructure Regulation, kurz AFIR, künftig die Anforderungen an öffentliche Ladeinfrastruktur definieren und Mindestziele zur Anzahl öffentlicher Ladestationen in den einzelnen EU-Ländern vorschreiben. Zurzeit

Alternative Fuel Infrastructure Regulation, kurz AFIR

Im Oktober 2022 gab das Europaparlament grünes Licht für den Entwurf der AFIR. Nach diesem Entwurf soll bis 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen für E-Autos an Hauptverkehrsstraßen geben. Seit Ende Oktober 2022 verhandeln Ministerrat, Parlament und Kommission im so genannten die Trilog-Verfahren über die AFIR-Verordnung. Es bleibt spannend, was sich im neuen Jahr um die geplante Verordnung tut – auch mit Blick auf das Verhältnis zwischen AFIR und Ladesäulenverordnung.

AFIR versus LSV

In der Frage der Kartenterminals geht die AFIR weiter als die Ladesäulenverordnung. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass öffentliche Ladestationen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung in Betrieb genommen werden und eine Ladeleistung von 50 kW oder höher haben, mit einem Kartenterminal ausgestattet werden müssen. Ab 2027 müssten damit prinzipiell alle europaweit bestehenden Ladepunkte mit Kartenterminals nachgerüstet werden. Die Ladesäulenverordnung schließt noch eine solche Nachrüstungspflicht aus und steht damit im Widerspruch zur jetzigen AFIR-Verordnung steht.

Die Europäische Verordnung hat rechtlichen Vorrang

Die AFIR ist eine Verordnung und mit einer Verordnung kann die Kommission unmittelbar Recht setzen, das in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen, ohne Umsetzungsspielraum, gilt. Tritt die AFIR also in Kraft, ersetzt sie weitgehend die deutsche Ladesäulenverordnung und damit käme auch die Terminalpflicht für bereits installierte E-Ladesäulen.

AFIR auf einen Blick VRP_auf_Weiss_Doppelpunkt
Die wichtigsten Regelungen

Starke Partner

Wir sind Mitglied im Bundesverband eMobilität, kurz BEM, einem Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Forschenden und Anwender:innen aus dem Bereich der Elektromobilität. Er setzt sich auch dafür ein, die Ladeinfrastruktur zu standardisieren. Unser Beitrag: Das Bezahlen leicht zu machen – mit der Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten.

E-Mobilität und Payment

Warum ist gerade jetzt eine gute Zusammenarbeit von Ladesäulen­herstellern und Zahlungsdienstleistern wichtig? Warum ist E-Mobilität ein Kernthema der genossenschaftlichen Finanzgruppe? Antworten auf diese Frage gibt Thorsten Bonifer, Business Developer E-Mobilität bei VR Payment, in unserem #PaymentPower Podcast.

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Neues aus der Welt des Bezahlens