Kartenterminal
Für Ihre E-Ladesäule
Seit dem 13. April 2024 ist die Kartenterminal-Pflicht für neue Ladesäulen in Kraft. Zum 1. Januar 2027 müssen auch bestehende Ladesäulen ab 50 kW mit Kartentermials ausgerüstet sein.
Wir unterstützen Sie bei der Nachrüstung. Informieren Sie sich unverbindlich.
Die Terminal-Pflicht ist da
Die europäische Alternative Fuel Regulation
Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation, kurz AFIR, regelt das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen: Kunden sollen nun bargeldlos und anbieterunabhängig bezahlen können.
Neue öffentliche Ladepunkte mit einer Leistung von 50 kW oder mehr brauchen seit dem 13. April 2024 ein Kartenterminal oder ein kontaktloses Bezahlsystem für Debit- oder Kreditkarten. Ladepunkte unter 50 kW-Leistung können alternativ mit einer Bezahlfunktion via QR-Code ausgestattet werden. Da Betrüger diese Codes nutzen, um Kontodaten auszuspähen, ist das wenig empfehlenswert. Bestehende Ladesäulen ab 50 kW müssen Sie als Betreiber bis zum 1. Januar 2027 nachrüsten.
Kundenfreundlicher aber für den Betreiber komplizierter
Mit der Terminalpflicht wird auch Mobile Payment an Ladesäulen möglich, denn Apple Pay und Google Wallet haben dieselben technischen Voraussetzungen. Ein großer Schritt für die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von Ladesäulen. Wir unterstützen Sie bei der Nachrüstung Ihrer E-Ladeinfrastruktur.
Kartenzahlung an der E-Ladestation
Bezahlsäule oder integriertes Terminal
Egal, ob Sie eine oder mehrere E-Ladesäulen betreiben, wir haben die passende Lösung für Sie. Eine zentrale Bezahlsäule ist ideal für größere Ladeparks. Sie müssen nicht jede Ladesäule nachrüsten und sparen Anschaffungs- und Installationskosten und im Betrieb Wartungskosten. Bei einem oder wenigen Ladepunkten kann die Integration des Terminals innerhalb der Ladesäule die sinnvollere und kosteneffizientere Lösung sein.
Das bieten unsere Bezahllösungen für E-Ladestationen:
- Barrierefreier Zahlungsvorgang entsprechend der Ladesäulenverordnung
- Alle Zahlarten inklusive – auch mobiles und kontaktloses Bezahlen
- Kundenfreundliche und leicht bedienbares Bezahlterminal
- LSV-konformes Bezahlmodul
Interessiert? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
AFIR auf einen Blick
Die wichtigsten Regelungen
Kartenzahlung an Ladesäulen
Für Ladesäulen mit 50 kW oder mehr gilt die Kartenzahlung als Mindeststandard. Dafür muss mindestens eins der folgenden Mittel angeboten werden: “payment card readers” oder “devices with a contactless functionality that is at least able to read payment cards” . Die Verhandler:innen legten fest, dass ein Bezahlterminal auch für mehrere Ladepunkte dienen können. Für Ladesäulen unter 50 kW können auch Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, die eine Internetverbindung nutzen wie beispielsweise QR-Codes. Eine Kartenzahlung als Mindeststandard wurde hier nicht festgehalten.
Nachrüstpflicht
Für bereits aufgestellte Ladesäulen sieht die AFIR vor, dass Ladesäulen mit 50kW oder mehr bis 2027 nachgerüstet werden müssen, sofern diese auf und entlang von Hauptverkehrsstraßen oder auf „safe and secure parking area“ aufgestellt sind.
Starke Partner
Wir sind Mitglied im Bundesverband eMobilität, kurz BEM, einem Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Forschenden und Anwender:innen aus dem Bereich der Elektromobilität. Er setzt sich auch dafür ein, die Ladeinfrastruktur zu standardisieren. Unser Beitrag: Das Bezahlen leicht zu machen – mit der Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten.
E-Mobilität und Payment
Warum ist gerade jetzt eine gute Zusammenarbeit von Ladesäulenherstellern und Zahlungsdienstleistern wichtig? Warum ist E-Mobilität ein Kernthema der genossenschaftlichen Finanzgruppe? Antworten auf diese Frage gibt Thorsten Bonifer, Business Developer E-Mobilität bei VR Payment, in unserem #PaymentPower Podcast.