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Migration von paydirekt zu giropay NEU

Migration von paydirekt zu giropay NEU - FAQ

Wird das Zahlverfahren paydirekt eingestellt?
Nein. Im letzten Jahr wurde giropay von der paydirekt GmbH übernommen. Der Markenname giropay blieb dabei erhalten. paydirekt wurde um weitere Check-out-/Authentifizierungsverfahren erweitert und in „giropay“ umbenannt. Mit giropay NEU haben Sie als Händler nun die Möglichkeit, Ihrem Kunden neben der Bezahlung über das registrierte Bankkonto (ehemals paydirekt) auch die Bezahlung via Online-Banking (giropay ALT) und - ganz neu – auch die Bezahlung mit der digitalen girocard zu ermöglichen.

Wird das alte Bezahlverfahren paydirekt bestehen bleiben?
Das bisherige paydirekt/giropay, bleibt technisch weiter bestehen. Die zugrundeliegende Teilnahme– und Entgeltvereinbarung paydirekt muss jedoch gekündigt werden.

Muss ich als Händler einen neuen Vertrag schließen, damit ich giropay NEU nutzen kann?
Ja, Sie müssen einen neuen Vertrag für die Akzeptanz von giropay NEU abschließen. Die Vertragsbedingungen haben sich im Vergleich zum vorherigen Vertragswerk für das alte paydirekt so umfassend geändert, dass Sie diesen Änderungen aktiv zustimmen müssen. Ihre Konditionen bleiben jedoch unverändert.

Für paydirekt habe ich bislang keinen Payment Service Provider benötigt, da ich direkt mit der paydirekt GmbH über deren REST-API bzw. über ein Shop-Plugin angebunden war. Ändert sich dies nun?
Sollten Sie bislang keinen Payment Service Provider beauftragt haben, um Zahlungen via paydirekt durchzuführen, so ist dies für das giropay NEU nicht mehr möglich. Ein Payment Service Provider ist zwingend erforderlich.

Mit welchen technischen Payment Service Providern kann ich giropay NEU nutzen?
Im technischen Sinne können Sie jeden Payment Service Provider beauftragen, der giropay NEU unterstützt. Gerne können Sie VR Payment beauftragen, indem Sie einen entsprechenden Serviceantrag E-Commerce inkl. VR pay Internet Gateway abschließen. Bitte sprechen Sie Ihre VR-Bank oder VR Payment direkt an (Kontaktdaten s.u.). Sollten Sie einen anderen Payment Service Provider nutzen, ist es erforderlich, dass Sie diesem die Ihnen von VR Payment mitgeteilte Merchant Auth. Reference ID weiterleiten. Nutzen Sie VR Payment als Payment Service Provider und Akzeptanzgeber, entfällt dieser Schritt.

Was muss ich tun, wenn ich die Teilnahme- und Entgeltvereinbarung für paydirekt mit allen an paydirekt beteiligten Zahlerbanken direkt verhandelt habe?
In diesem Fall müssen Sie mit einem Acquirer für giropay NEU einen Akzeptanzvertrag abschließen. VR Payment ist ein solcher Acquirer. Bitte sprechen Sie Ihre VR-Bank oder VR Payment direkt an.

Hat die vertragliche Anpassung für das Zahlverfahren paydirekt Auswirkungen auf meinen sonstigen Servicevertrag?
Nein, die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf Ihren bestehenden Servicevertrag. Dieser behält weiterhin seine Gültigkeit.

Muss ich den neuen Akzeptanzvertrag giropay NEU zwingend akzeptieren?
Nein. Wenn Sie jedoch weiterhin das Zahlverfahren paydirekt unter dem neuen Markennamen giropay anbieten möchten, ist das zukünftig die einzige Möglichkeit. Ab dem 31.12.2023 wird paydirekt in seiner bisherigen Form nicht mehr verfügbar sein.

Ändert sich die Zahlungsanfrage für giropay NEU im Vergleich zum bisherigen paydirekt?
Die Zahlungsanfrage über den Payment Service Provider VR Payment für giropay NEU entspricht 1:1 der Zahlungsanfrage für das bisherige paydirekt.

Müssen die Onlineshop-Module angepasst werden?
Nein.

Ich habe die technische Integration über einen anderen Payment Service Provider vorgenommen. Sind nun Anpassungen notwendig?
Wenn Sie die technische Integration nicht über VR Payment vorgenommen haben, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem derzeitigen Payment Service Provider über etwaig notwendige technische Anpassungen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Payment Service Provider in diesem Fall die Ihnen von VR Payment übermittelte Merchant Auth. Reference ID mitteilen müssen.

Kann ich nach der Umstellung auf giropay NEU Transaktionsfolgeprozesse vornehmen, die noch mit dem bisherigen paydirekt begonnen wurden, z.B. Buchung einer Vorautorisierung oder Rückabwicklung einer Zahlung?
Nach der Umstellung auf giropay NEU können Sie diese Transaktionsfolgeprozesse nicht mehr vornehmen. Es ist wichtig, dass Sie notwendige Transaktionsfolgeprozesse noch vor der Umstellung auf Ihrer Seite vornehmen.

Welche E-Commerce-Produkte sind von der Anpassung betroffen?
Betroffen sind alle E-Commerce-Produkte außer VR pay eTerminal, da paydirekt/giropay NEU kein Zahlverfahren für Mail Order/Telephone Order (MOTO) ist, sondern ein reines E-Commerce Zahlverfahren.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Rückfragen habe?
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte entweder unsere technische Hotline per E-Mail an ecommerce@vr-payment.de oder per Telefon an 0721/1209-66005 bzw. unsere kaufmännische Hotline per E-Mail an haendlerservice@vr-payment.de oder per Telefon unter 0721/1209-66003.

 

 

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